Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Rückweisungsentscheide in Bausachen können von den Betroffenen, insbesondere auch von der Gemeinde als betroffener Baubehörde, mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, wenn prozessökonomische Gründe hierfür sprechen, namentlich wenn dadurch allenfalls ohne weitere vorinstanzliche Abklärungen ein Endentscheid herbeigeführt werden kann (E. 1). In der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall ist die Höchstzahl der einem Wohnhaus dienenden privaten Autoabstellplätze nicht begrenzt, weshalb mehr solche Plätze als minimal erforderlich erstellt werden können. Ein Projektänderungsgesuch mit mehr Abstellplätzen muss öffentlich ausgeschrieben werden (E. 2.4).